Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Der Fa.Gutshof von Aufseß GmbH&Co.KG, Mengersdorf 26, 95490 Mistelgau 2, vertreten durch die Fa. Gutshof Mengersdorf Verwaltungs GmbH, AG Bayreuth HRB 3110, Geschäftsführer Wolf von Aufseß, als Betreiber des Landgasthofs Gutshof Mengersdorf, Mengersdorf 26, 95490 Mistelgau (im Folgenden „GUTSHOF MENGERSDORF“) 

  1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Fremdenzimmern, Tagungsräumen, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des GUTSHOF MENGERSDORF. 

  1. Vertragsabschluss, Haftung

Der Vertrag kommt durch die Auftragsannahme (Bestätigung) des GUTSHOF MENGERSDORF an den Auftraggeber zustande und ist mit Auftragsannahme bindend. Vertragspartner sind der Auftraggeber (Veranstalter, Gast, Firma) und der GUTSHOF MENGERSDORF. 

Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung des GUTSHOF MENGERSDORF. 

Der Auftraggeber haftet auch im Falle einer Bestellung für Dritte (z. B. als Vermittler) mit diesem gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. 

Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und übermäßige Verschmutzungen, die durch  

 

seine Nutzung oder bei Veranstaltungen durch die Nutzung seiner Gäste oder Teilnehmer verursacht wurden. 

Dekorationsmaterial und Raumschmuck darf nur nach vorheriger Abstimmung eingebracht werden und ist nach einer Veranstaltung fachgerecht zu entfernen. 

Der GUTSHOF MENGERSDORF haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die in allgemein zugänglichen Räumen des GUTSHOF MENGERSDORF hinterlassen werden.  

Sollte der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich einer schriftlichen Erklärung des GUTSHOF MENGERSDORF, wonach er in Kenntnis dieser Tatsache den Vertrag bewusst abschließt. Verschweigt der Veranstalter, dass er eine solche Vereinigung ist oder in deren Interesse handelt, ist die GUTSHOF MENGERSDORF berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

 

  1. Besondere Pflichten des Gastes oder Auftraggebers

Jegliches offene Feuer, Wunderkerzen, Feuerwerk etc. ist auf dem Gelände des Landgasthofes im Innen- und Außenbereich wegen Brandgefahr verboten; Sonderabsprachen ausgenommen. 

Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den allgemein zugänglichen Bereichen des Geländes des Landgasthofes nicht verzehrt werden, außer eine individuelle Sonderregelung wie Saalmiete, Kork- oder Gedeckgeld wurde vereinbart. 

Im Außenbereich ist ab 22.00 Uhr ruhestörender Nachbarschaftslärm zu unterlassen. Eine Biergartenbenutzung nach 22.00 Uhr ist unzulässig. 

  1. Leistungen, Preise, Zahlungen

Alle vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstermin 12 Monate, so ist der GUTSHOF MENGERSDORF berechtigt, angemessene Preisänderungen bis max. 10 % vorzunehmen. 

Die Rechnungen des GUTSHOF MENGERSDORF sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. 

Eine Barzahlung ist bis maximal 10.000,00 € möglich. 

Im Rahmen der Zimmerpreise sind folgende Preisanteile pro Person und Nacht vereinbart: Frühstück 10,00 €, Parkplatznutzung: 3,00 €, W-Lan-Nutzung: 2,00 €. Eine Erstattung einzelner, nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. 

  1. Rücktritt

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der GUTSHOF MENGERSDORF zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

Ferner ist der GUTSHOF MENGERSDORF berechtigt, bei Vorliegen besonderer wichtiger Gründe, z. B. höherer Gewalt (wie etwa Durchführungshindernis wegen Epidemie) vom Vertrag zurückzutreten. 

  1. Zimmer- oder Raumänderungen

Zimmer- oder Raumänderungen bleiben dem GUTSHOF MENGERSDORF vorbehalten, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. 

  1. Anreise, Abreise, Raumnutzung

Reservierte Fremdenzimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr freizugeben 

Sollte das reservierte Fremdenzimmer am Anreisetag nicht bis 18.00 Uhr belegt sein, kann der GUTSHOF MENGERSDORF das Zimmer anderweitig vermieten. Angekündigte Spätanreisen sind hiervon ausgenommen. 

Tagungs- und Veranstaltungsräume stehen ab 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr am Veranstaltungstag zur Verfügung. 

  1. Stornierungen

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 6 Wochen vor dem Anreisetermin möglich. Ansonsten ist zu bezahlen: Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem Anreisetermin: 60 %, bei weniger als 7 Tage: 80 % des Reisepreises. Bei späterer Anreise oder früherer Abreise werden 80 % des zeitanteiligen Reisepreises berechnet.